Die eigenmächtige Absetzung im Dezember 2014 habe zu einer zunehmenden Verschlechterung der manischen Symptomatik geführt. Auch bestehe seit Jahren ein Alkohol- und Cannabiskonsum, der in der gegenwärtigen manischen Episode wieder zugenommen habe (IV-act. 38). 4.6 Am 19. Mai 2015 führte RAD-Psychiater G.________ aus, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit liege eine bipolare affektive Störung mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vor und sei als dauerhafter psychischer Gesundheitsschaden anzuerkennen (IV-act. 41). Am 13. Juli 2015 führte G.________ aus, es habe eine Stabilisierung des psychischen Gesundheitszustands erreicht werden können. Zum