4.4 Der RAD-Psychiater G.________ führte in seiner Stellungnahme vom 10. März 2014 aus, dass bei der Auslösung der akuten psychischen Problematik, speziell auch der hypomanen und manischen Symptome, der frühere erhebliche Alkohol- und Cannabiskonsum eine nicht unbedeutende Rolle gespielt habe und sich der Beschwerdeführer bei jetzt wahrscheinlich bestehender Abstinenz schnell wieder habe stabilisieren können. Aktuell bestehe kein sicher ausgewiesener psychischer Gesundheitsschaden im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes mit dauerhafter Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (IV-act. 25-1).