4.3 Der Psychiater Dr. med. F.________ qualifizierte in seinem Bericht vom 11. Februar 2014 die seit 2002 bestehende bipolare Störung (F31.7) als gegenwärtig remittiert. Die bisherige Tätigkeit sei aus medizinischer Sicht noch zu 80 % zumutbar. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit sollten sich durch eine medikamentöse Dauertherapie (Prophylaxe) mittelfristig normalisieren (IVact. 24-1).