d) Am 4. März 2015 meldete sich der Versicherte bei der IV-Stelle Zug für eine berufliche Integration bzw. für eine Rente an und verwies zur Begründung erneut auf den Umstand, dass er an einer bipolaren Störung leide (IV-act. 29-1). e) Am 12. Januar 2016 und am 6. Juni 2017 gewährte die IV-Stelle dem Versicherten Arbeitsvermittlung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten (IV-act. 62- 1), am 8. März 2016 Arbeitsvermittlung plus (IV-act. 69-1, 81-1), am 23. August 2017 Zusprache für einen Arbeitsversuch inklusive Job Coaching (IV-act. 89-1), am 30. August 2017 IV-Taggeld (IV-act. 93-1).