A. a) Der Versicherte A.________, Jahrgang 1981, wurde am 11. Februar 1981 erstmals bei der IV-Stelle Zug zum Bezug von Leistungen für Minderjährige (medizinische Massnahmen) wegen eines Geburtsgebrechens angemeldet (IV-act. 1-1). In der Folge übernahm die IV-Stelle die Kosten für die notwendige ärztliche Behandlung des Geburtsgebrechens Nr. 247 (kongenitale Hypoglykämie; IV-act. 1-9). b) Am 24. September 1990 beantragte der Versicherte die Übernahme von Beiträgen an die Sonderschulung (Logopädie; IV-act. 1-12).