Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die IV-Stelle im damaligen Zeitpunkt hätte Zweifel haben müssen oder dass sie Rechtsregeln falsch oder unzutreffend verstanden hätte. Hiervon scheint die Verwaltung auch selbst auszugehen, führt sie in ihrer Stellungnahme vom 5. Dezember 2019 selber aus, die umfangreichen Wohnsitzabklärungen seien nur deshalb nötig geworden, weil Dr. D.________ in seinem Bericht vom 27. September 2018 hineingeschrieben habe, die Familie lebe hauptsächlich in L.________ und sei aktuell wieder einmal in der Schweiz für notwendige medizinische Massnahmen sowie eine längere Aufenthaltszeit sei im nächsten April geplant.