Mit der Anmeldung vom 3. Mai 2017 (IV-act. 1) gab der Vater des Beschwerdeführers auch die familiäre Situation bekannt. Einerseits zeigte er an, dass er verheiratet ist und mit seiner Ehefrau einen gemeinsamen Sohn hat. Andererseits gab er die Personalien der Mutter des Beschwerdeführers an samt gesetzlichem Wohnsitz. Hierzu legte er entsprechende Passkopien sowie den Familienausweis bei. Sodann war dem Arztbericht von Dr. O.________ vom 19. Mai 2017 zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer seit Geburt wie auch sein Vater in L.________ gelebt haben (vgl. IV-act. 5 S. 1 und 3).