5.2 Hinsichtlich der wiedererwägungsweisen Aufhebungen betreffend die medizinischen Massnahmen im Zusammenhang mit den Geburtsgebrechen Ziff. 441 (IVact. 46), Ziff. 201 (IV-act. 48) und Ziff. 444 (IV-act. 49) ergibt sich ein anderes Bild: