5.1 Mit Verfügung vom 26. Juni 2019 wurde die Kostengutsprache für das Hilfsmittel (Hörgeräteversorgung) abgewiesen mangels Wohnsitz in der Schweiz (IV-act. 47). Nach dem vorstehend Gesagten – ein Wohnsitz in der Schweiz liegt ab 20. Januar 2019 vor – ist diese Verfügung nicht rechtskonform und somit aufzuheben. Diesbezüglich ist die Sache an die Verwaltung zurückzuweisen, damit sie nach Prüfung der übrigen Voraussetzungen neu darüber entscheidet.