Das Spital E.________ bestätigte mit Schreiben vom 16. April 2019 die regelmässigen Kontrollen des Beschwerdeführers im Rahmen der interdisziplinären Lippen-/Kiefer-/Gaumenspalten- Sprechstunde (Bf-act. 17). Mit Schreiben vom 12. November 2019 stellte das Spital E.________ zudem klar, dass der Bericht vom 16. April 2019 irrtümlicherweise falsch adressiert gewesen sei. Der Beschwerdeführer sei in regelmässiger Kontrolle. Zu allen Konsultationen sei er in Begleitung seines Vaters, teilweise auch in Begleitung beider Elternteile, erschienen (Bf-act. 34).