4.3.2 Dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag ist zu entnehmen, dass die von den Grosseltern erworbene Wohnung ca. 135 Quadratmeter umfasst (vgl. IV-act. 45 S. 79). Dies lässt tatsächlich auf eine genug grosse Wohnung für drei Erwachsene und ein Kind schliessen. Allerdings gäbe es kaum Rückzugsmöglichkeiten bei solch wenigen Zimmern. Sodann wäre auch die Annahme durchaus denk- und vertretbar, dass der Beschwerdeführer und sein Vater aus Kostenersparnisgründen diese Situation gewählt haben, weil es sich nicht gelohnt hätte, von Beginn an eine eigene Wohnung zu haben, da sie sich doch eine erhebliche Zeitspanne weiterhin im Ausland aufhielten.