C. Mit Verfügung vom 29. August 2019 vereinigte das Gericht die beiden Verfahren S 2019 103 sowie S 2019 104, da dieselbe Rechtsfrage zu beantworten ist. In der gleichen Verfügung erhob das Gericht einen Kostenvorschuss von Fr. 500.–, welcher vom Beschwerdeführer fristgerecht bezahlt wurde (act. 4). D. Die IV-Stelle schloss vernehmlassend auf Abweisung beider Beschwerden (act. 6). E. Es wurde ein dreifacher Schriftenwechsel durchgeführt, wobei die Parteien an ihren jeweiligen Anträgen festhielten (act. 9, 11, 13, 16). Auf die Begründungen wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Verwaltungsgericht erwägt: