Der Vater von A.________ stellte am 3. Mai 2018 ein Gesuch um Kostengutsprache für ein zusätzliches Hörgerät (IV-act. 16) bzw. am 8. Dezember 2018 unter Hinweis auf den Bericht von Dr. med. D.________, Leitender Arzt an der Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenund Gesichtschirurgie am Spital E.________ vom 23. November 2018 (IV-act. 20) ein Gesuch um Kostengutsprache für zwei Knochenleitungshörgeräte Typ BAHA5 mit Stirnband (IV-act. 22). Am 11. Januar 2019 stellte die Verwaltung mangels eines zivilrechtlichen Wohnsitzes in der Schweiz die Ablehnung der Kostengutsprache für Hilfsmittel in Aussicht (IV-act. 27).