201 sowie der ärztlich verordneten Behandlungsgeräte [IV-act. 6]). Am 27. November 2017 teilte die IV-Stelle ferner die Übernahme der Kosten für die Behandlung und der ärztlich verordneten Behandlungsgeräte im Zusammenhang mit den Geburtsgebrechen Ziff. 444 (IV-act. 13) und Ziff. 441 (IV-act. 14) mit.