A. Der 2015 geborene A.________ wurde am 3. Mai 2017 unter Hinweis auf das Treacher-Collins-Syndrom, eine Gaumenspalte und beidseitige Ohratresie (atresia auris congenta) bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug (medizinische Massnahmen) angemeldet (IV-act. 1). Die IV-Stelle Zug tätigte in der Folge medizinische Abklärungen und holte die Berichte der behandelnden Ärzte ein. Mit Mitteilung vom 12. September 2017 erteilte die Verwaltung Kostengutsprache für medizinische Massnahmen (Übernahme der Kosten für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziff. 201 sowie der ärztlich verordneten Behandlungsgeräte [IV-act.