5.3 Hierauf stellte der Beschwerdeführer der Ausgleichskasse den Empfangsschein für die Zahlung vom 24. September 2018 von Fr. 803.– für die Miete und eine Kopie der Krankenversicherungskarte der progrès zu (AK-act. 5). Weitere Unterlagen reichte der Beschwerdeführer bis zum 21. November 2018 nicht ein.