- Vertretungsvollmacht oder Vollmacht zur Auskunftserteilung - Zins- und Saldoausweise aller Vermögenswerte rückwirkend per 31. Dezember 2012 bis und mit 31. Dezember 2017 (inkl. Depotauszug) - Mietvertrag und Mietzinsquittung aus dem Jahr 2013 bis 2018 (auch durch Belastungsanzeige, Kontoauszug oder Postbüchlein möglich) - Krankenversicherungspolicen, gültig ab 1. Januar 2018 - Falls weitere Einnahmen in Form einer Rente oder Taggelder bestehen, Angabe der Höhe in den Jahren 2013 bis 2018