Bürgergemeinde der Stadt Zug (Seniorenzentrum Mülimatt). Dies ist nicht weiter zu beanstanden, zumal die betroffenen Pflegeheime die Klage den Bürgergemeinden weitergeleitet haben, wie eine entsprechende Anfrage des Gerichts bei den betroffenen Bürgergemeinden ergab. Die Bürgergemeinden Oberägeri und der Stadt Zug hatten bzw. haben dementsprechend Kenntnis der Klage und die Möglichkeit, sich im vorliegenden Verfahren zu äussern. In Anbetracht dessen schadet die ursprünglich falsche Bezeichnung der Beklagten 3 und 7 nicht.