Das Gericht hat bereits mit Schreiben vom 7. November 2018 zur Kenntnis genommen, dass Curaviva die beklagten Alters- und Pflegeheime im vorliegenden Verfahren nicht vertritt (act. 8). Dementsprechend wurde die Klage in der Folge sämtlichen 13 Beklagten individuell eröffnet. Dadurch wurde sichergestellt, dass sämtliche in der Klage genannten Beklagten die Klage erhalten haben. Zudem wurden die Beklagten in der Klage je einzeln genannt, womit sich die Klage an die richtigen Parteien gerichtet hat. In Anbetracht dessen schadet die ursprünglich falsche Bezeichnung der Vertretung nicht.