KVG zurückgefordert werden kann. Insofern können die Beklagten aus dem zitierten Bundesgerichtsurteil nichts zu ihren Gunsten ableiten. 5.2.4 Im Übrigen gibt es keine Anhaltspunkte, wonach die Restfinanzierer in die vorliegende Angelegenheit direkt involviert wären. Sämtliche Verträge der vergangenen Jahre wurden zwischen den Pflegeheimen und den Versicherern abgeschlossen und die "MiGeL-Pauschale", die nun mittels Klage zurückgefordert wird, direkt ans Pflegeheim und Zwischenentscheid S 2018 84 13