5.2.2 Im Urteil des BVGer C-3322/2015 vom 1. September 2017 wurde ausserdem diskutiert, dass es bei der Abrechnung der Pflegeheime allenfalls zu Vermischungen zwischen der Abgabe von ärztlich verordneten "MiGeL-Produkten" zur Selbstanwendung (Variante A) und der Anwendung von Pflegematerialien durch Fachpersonen (Variante B) gekommen sei. Gemäss Kenntnisstand des BAG werde dieser Unterscheidung in der Zwischenentscheid S 2018 84 12