Frage zu verschiedenen Schriftenwechseln zwischen den Parteien, da sowohl gegen den von den Klägerinnen ursprünglich vorgeschlagenen Schiedsrichter Dr. iur. E.________ als auch gegen den alternativ vorgeschlagenen Fürsprecher Tiziano Liniger von den Beklagten der Ausstand begehrt wurde. Mit Zwischenentscheid vom 25. Juli 2019 wurde das Ausstandsbegehren gegen Tiziano Liniger rechtskräftig abgewiesen (act. 40). Sowohl der von den Beklagten benannte Prof. Dr. iur. Urs Saxer als auch Fürsprecher Tiziano Liniger bestätigten in der Folge die Annahme ihres Mandates als Schiedsrichter (act. 45 f.).