Sachleistungen darstellten und als solche in den Pflegekosten enthalten seien. Für die durch Pflegefachpersonen verwendeten Mittel und Gegenstände dürften die Pflegeheime demnach nicht über die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) festgesetzten Beiträge pro Pflegestufe hinaus eine sogenannte "MiGeL-Pauschale" verrechnen.