Mit Regierungsratsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde das Verfahren betreffend Vertragsverlängerung bzw. Festsetzung einer Pauschale für Mittel und Gegenstände in Pflegeheimen im Kanton Zug abgeschrieben. Dazu kam es aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Urteile des BVGer C-3322/2015 vom 1. September 2017 (BVGE 2017 V/6) und BVGer C-1970/2015 vom 7. November 2017, in welchen festgehalten wurde, dass Mittel und Gegenstände gemäss Mittel- und Gegenständeliste ("MiGeL"), die im Rahmen des Pflegeprozesses durch Pflegefachpersonen angewendet worden seien, Zwischenentscheid S 2018 84 4