Die darin getroffenen Regelungen zur Vergütung der von Pflegeheimen erbrachten Nebenleistungen wurden zwischen den Parteien (wobei neu die Tochtergesellschaft der santésuisse, die tarifsuisse ag, als Vertreterin der Krankenversicherer auftrat) in den folgenden Jahren wiederholt bestätigt, letztmals im „Administrativvertrag Pflegeheime betreffend Abgeltung von krankenversicherungspflichtigen Leistungen in Pflegeheimen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)“, welcher per 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die bisherigen Regelungen betreffend die Nebenleistungen bis zum 31. Dezember 2014 fortgeführt