2.2.2 Für die Beurteilung des zeitlichen Zusammenhangs bei Bezug von Arbeitslosenentschädigungen sind vor allem auch die in der Arbeitswelt nach aussen in Erscheinung tretenden Verhältnisse zu berücksichtigen, so z.B. die Angaben der versicherten Person gegenüber der Arbeitslosenversicherung. Zwar kann dem Bezug von Arbeitslosentaggeldern als voll vermittlungsfähiger Stellensuchender nicht die gleiche Bedeutung zugemessen werden wie der Zeit, da die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit durch tatsächlich geleistete Arbeit belegt wird, da im Bereich der Arbeitslosenversicherung für körperlich oder geistig Behinderte ein weiter Begriff der Vermittlungsfähigkeit festgelegt wird (Art.