F. Mit Klageantwort vom 16. Oktober 2019 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Klägerin. In verfahrensrechtlicher Hinsicht seien die F.________ und die H.________ zu vorliegendem Verfahren beizuladen. Demgegenüber ziehe sie den Antrag auf Beiladung der G.________ unter Vorbehalt der Wiedereinbringung vorerst zurück. Schliesslich sei das IV-Dossier der Klägerin bei der IV-Stelle Luzern beizuziehen.