Mit Urteil vom 15. März 2019 und vom 22. Juli 2019 wiesen das Kantons- und das Bundesgericht die von der Klägerin erhobenen Beschwerden ab, woraufhin die Sistierung des vorliegenden Verfahrens aufgehoben wurde. D. Mit ergänzender Klageschrift vom 27. August 2019 hielt die Klägerin an ihren in der Klage vom 14. August 2018 gestellten Anträgen fest. Im Wesentlichen machte sie zur Begründung geltend, dass sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der J.________ voll leistungsfähig gewesen sei. E. Am 30. August 2019 zog das Verwaltungsgericht die Akten der IV-Stelle Luzern bei.