Auszugehen sei daher vom selben Tabellenlohn für Validenund lnvalideneinkommen, weshalb die Ermittlung des lnvaliditätsgrades mittels Prozentvergleich als zulässige Variante des Einkommensvergleichs vorgenommen werden könne. Daraus ergebe sich ein lnvaliditätsgrad von 60 % (vgl. E. 4.1). d) Mit Schreiben vom 13. Juli 2018 lehnte die PKE Vorsorgestiftung Energie eine Leistungspflicht ab. Die rentenbegründende Arbeitsunfähigkeit gehe auf die Folgen eines Urteil S 2018 81 4