Die IV-Stelle Luzern sprach der Versicherten zunächst mit Verfügung vom 5. Januar 2018 für die Zeit ab 1. Februar 2018 und später mit Verfügung vom 29. Januar 2018 rückwirkend für die Zeit vom 1. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 und vom 1. Mai 2016 bis 31. Januar 2018 eine Dreiviertelsrente zu. Zur Begründung für den vorübergehenden Unterbruch der Rentenauszahlung legte die IV-Stelle Luzern dar, in der Zeit der Anstellung als Rezeptionistin vom November 2013 bis August 2015 habe die Versicherte trotz ihrer andauernden Einschränkungen ein branchenübliches Einkommen erwirtschaftet, sodass in dieser Zeit das effektive Einkommen als Invalideneinkommen herangezogen worden sei.