Mit Mitteilung der IV-Stelle Luzern vom 20. Juli 2015 wurde die berufliche Abklärung um drei Monate verlängert. Am 3. November 2015 erteilte die IV-Stelle Luzern sodann Kostengutsprache für ein sechsmonatiges Job Coaching, welches am 11. Mai 2016 wiederum um einen Monat verlängert wurde. Ein in der Folge durchgeführtes mehrmonatiges individuelles Coaching ermöglichte eine Festanstellung bei einem Treuhandbüro in Zug mit einem Anwesenheitspensum von 50 % und einer vereinbarten effektiven Leistung von 30 %. Per 9. Oktober 2017 wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Treuhandbüro in Zug in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.