Betroffenen liegende Gründe in Betracht, wie etwa seine Fähigkeit, sich im Verfahren zurechtzufinden (Urteil BGer 8C_557/2014 vom 18. November 2014 E. 4.2 mit weiteren Hinweisen). 7.2 Die Beschwerdegegnerin hielt in der angefochtenen Verfügung dafür, dass sich im Fall der Versicherten keine komplizierten verfahrensrechtliche oder sachliche Fragen stellten. Die am 30. August 2016 mit der Interessenvertretung in Bezug auf Leistungen der Sozialversicherung beauftragten Sozialen Dienste Asyl hätten der Versicherten Urteil S 2018 66 18