5.12 Der RAD-Arzt Dr. N.________ kam in seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2018 (mit der Vernehmlassung eingereichte Beilage) zum Schluss, dass in einer den intellektuellen Ressourcen angepassten körperlich leichten wechselbelastenden Tätigkeit ohne Zwangshaltungen mit einer vollschichtigen Arbeits- und Leistungsfähigkeit hätte gerechnet werden können, wenn die Versicherte die vordergründigen Massnahmen zu einer dauerhaften Gewichtsreduktion und die übrigen Behandlungsmassnahmen ausgeschöpft hätte.