Bei erschwertem Verlauf habe die Versicherte tracheotomiert werden müssen und es sei eine enterale Ernährung über Magensonde eingeleitet worden. Nach Besserung der respiratorischen Situation habe die Trachealkanüle am 19. März 2018 entfernt werden können. Initial sei die Versicherte mit der Therapie überfordert und habe sich gegen die BiPAP-Beatmung gewehrt. Nach Besprechung der Situation mit der Familie habe sie sich einsichtig gezeigt und erneut versucht, bei der Beatmungs- und Physiotherapie mitzumachen.