5.9 In seiner Stellungnahme vom 6. Februar 2018 (IV-act. 29) kam der RAD-Arzt Dr. med. N.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, zum Schluss, dass grundsätzlich eine Behandelbarkeit sowohl des extremen Übergewichts, des damit assoziierten Diabetes mellitus, der Beinödeme bzw. des Ulcus cruris usw. bestanden habe. Dass sich die Versicherte den notwendigen diagnostischen und Behandlungsmassnahmen entzogen habe, lasse sich am ehesten mit der Intelligenzminderung und den damit assoziierten erheblichen Verständigungsschwierigkeiten erklären. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Versicherte nicht bereits mit dieser Minderintelligenz eingereist wäre.