Urteil S 2018 66 12 5.8 Wiederum fand anschliessend eine stationäre Rehabilitation in der Klinik M.________ statt. Im Kurzaustrittsbericht vom 29. Dezember 2017 (IV-act. 28/1–2) wurden im Wesentlichen die bereits bekannten Diagnosen übernommen und den Verlauf als komplikationslos bezeichnet.