G. Am 25. Juni 2019 teilte die Beschwerdegegnerin dem Gericht mit, dass die Versicherte am ________ 2020 verstorben sei (act. 25). Daraufhin wurde das Gerichtsverfahren zur Klärung der Parteinachfolge sistiert (act. 26). Nachdem die gesetzlichen Erben der Verstorbenen am 27. Januar 2020 erklärten, den Prozess weiterführen zu wollen (act. 28), wurde die Sistierung mit Verfügung vom 30. Januar 2020 aufgehoben und die Erben wurden aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu bezahlen. Weiter wurde Rechtsanwältin lic. iur. I.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin der Verstorbenen entlassen und für ihre bisherigen Bemühungen entschädigt (act. 29).