F. In der Folge reichte die Versicherte den Abklärungsbericht betreffend Hilflosigkeit vom 3. Mai 2019 sowie den Vorbescheid betreffend die Zusprache von Hilflosenentschädigung vom 24. Mai 2019 ein (act. 17 und 21). Die Beschwerdegegnerin verzichtete auf eine Stellungnahme dazu (act. 19 und 23).