C. Mit Verfügung vom 3. September 2018 wurde der Versicherten für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Prozessführung bewilligt und es wurde ihr Rechtsanwältin lic. iur. I.________, als unentgeltliche Rechtsbeiständin bestellt (act. 8). Urteil S 2018 66 4 D. Mit Vernehmlassung vom 23. Oktober 2018 schloss die Verwaltung auf Abweisung der Beschwerde (act. 10 S. 2). E. Mit Replik vom 7. Januar 2019 (act. 13) und Duplik vom 22. Januar 2019 (act. 15) hielten die Parteien im Wesentlichen an den gestellten Anträgen und gemachten Ausführungen fest.