In prozessualer Hinsicht ersuchte die anwaltlich vertretene Versicherte um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (act. 1 S. 2). Zur Begründung berief sie sich im Wesentlichen auf eine Verletzung der Abklärungspflicht mit Bezug auf ihren Gesundheitszustand bei der Einreise in die Schweiz (act. 1 S. 5–7) und machte unter Hinweis auf verschiedene Hospitalisationen ab November 2016 mit anschliessenden Rehabilitationsaufenthalten das Auftreten weiterer, abklärungsbedürftiger gesundheitlicher Probleme geltend (act. 1 S. 7– 9).