B. Dagegen erhob A.________ am 5. Juni 2018 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Zusprechung der gesetzlichen Leistungen, eventualiter um Rückweisung der Sache an die Verwaltung zur weiteren Abklärung, ferner um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren. In prozessualer Hinsicht ersuchte die anwaltlich vertretene Versicherte um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (act.