{"Signatur": "ZG_VG_001", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-06-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_001_S-2018-66_2020-06-12.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2018_66_5725904a692227324825c1f1a293ecde6a7fd6b77019283d028e90f8ca4ff31c9e0ff3026a98d6327da06b172fcd3db8172096da007af8efe68249bca1a361ee?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde6a7fd6b77019283d028e90f8ca4ff31c9e0ff3026a98d6327da06b172fcd3db8172096da007af8efe68249bca1a361ee&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2018_66", "Checksum": "9517ecd6687f0fce6b975c26745c1bdc"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["S 2018 66"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 12.06.2020 S 2018 66"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 12.06.2020 S 2018 66"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 12.06.2020 S 2018 66"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialvers.rechtl. 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Ein Gespräch sei auch mit Hilfe der\nDolmetscherin nur rudimentär möglich gewesen. Die Versicherte habe einen\nunselbständigen, hilflosen und kindlichen Eindruck gemacht und sich passiv verhalten. Es\nwerde deutlich, dass sie sich seit Jahren sehr einsam fühle und ohne ihre Familie komplett\nsozial isoliert leben müsse. Obwohl alle ihre Geschwister eine Schule besucht und eine\nAusbildung in der Schweiz absolviert hätten, sei die Versicherte Analphabetin und ihr\nLeben lang immer zu Hause gewesen. Sie sei kaum Aktivitäten nachgegangen. Die\nTeilnahme an einem Beschäftigungsprogramm sei vergeblich versucht worden. Die\nVersicherte habe sich die Arbeit nicht zugetraut und auch keinen Bus nehmen können. Ein\nAlphabetisierungskurs sei erfolglos geblieben. Die Versicherte habe nicht einmal gelernt,\nihren Namen zu schreiben. Im Alltag werde sie sehr unselbständig erlebt. Die\nIntegrationsversuche seien gescheitert.\n\n5.3 Nach einer kurzen Hospitalisierung im Juni 2016 stand die Versicherte bei\nDr. med. K.________, praktischer Arzt, in hausärztlicher Betreuung. Im Bericht vom\n15. Oktober 2016 (IV-act. 14) hielt er eine seit Jahren bestehende extreme Schwellung der\nBeine der stark übergewichtigen Versicherten fest und stellte folgende Diagnosen:\n\n- Kombiniertes Lipödem und Lymphödem bei Varikosis bds.\n- Adipositas per magna\n- Verdacht auf Stuhl- und Urininkontinenz\n- Intelligenzminderung (ICD-10 F70.0)\n\nAufgrund der fehlenden Mobilität attestierte er eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit selbst in\nangepasster Tätigkeit.\n\n5.4 Infolge eines Erysipels und begleitender Stauungsdermatitis im Bereich des linken\nUnterschenkels wurde die Versicherte vom 7. bis 22. November 2016 im Spital\nL.________ erneut stationär behandelt. Im Austrittsbericht vom 8./21. November 2016 (IVact. 28/11–13) wurden folgende Diagnosen gestellt:\n\nUrteil S 2018 66\n10\n\n- Kombiniertes Lip- und Lymphödem unklarer Ätiologie, Erstdiagnose im Juni 2016\n- Diabetes Mellitus Typ 2, Erstdiagnose im November 2016\n- Adipositas per magna, BMI 65 kg/m2\n- Status nach superinfizierten Intertrigines, Erstdiagnose im Juni 2016\n- Nebendiagnosen: Verdacht auf Stuhl- und Urininkontinenz, Status nach Pyelonephritis\nrechts im Juli 2016 sowie dorsaler und plantarer Fersensporn rechts\n\nAls Eintrittspforte sei ein seit einigen Wochen bestehendes Ulkus in Frage gekommen.\nMögliche Ursachen dieses Ulkus seien die ausgeprägte Adipositas, das Lymphödem\nsowie eine Stauungsdermatitis. Unter Therapie mit Dauerkompression und Medikamenten\nhabe sich im Verlauf eine zunehmende Wundheilung, ein leichter Rückgang der\nUnterschenkelödeme und eine trockene Wunde gezeigt.\n\nAufgrund des während der Hospitalisation entdeckten Diabetes mellitus empfahlen die\nberichtenden Ärzte eine Gewichtsreduktion und vermehrte Bewegung. Während dem\nstationären Aufenthalt habe sich eine Gewichtsreduktion von 9 kg gezeigt. Jedoch habe\ndie Versicherte gewünscht, dass die Familie über diese Diagnose nicht informiert werde.\n\n5.5 Anschliessend wurde die Versicherte bis 23. Dezember 2016 in die Klinik\nM.________ zur Rehabilitation verlegt. Laut Austrittsbericht vom 4. Januar 2017 (IVact. 28/8–10) zeigte sich unter täglicher Therapie eine zunehmende Heilung des Ulkus.\nDie Rötung der beiden Unterschenkel sei im weiteren Verlauf regredient und danach nicht\nmehr vorhanden gewesen. Auch die Entzündungsparameter hätten im Verlauf den\nNormbereich erreicht. Sowohl bezüglich der Ödeme als auch des Diabetes habe die\nVersicherte wenig Krankheitseinsicht und auch bezüglich der therapeutischen\nMassnahmen keine gute Compliance gezeigt. Im Verlauf der Rehabilitation habe die\nPatientin über Rückenschmerzen geklagt. Unter Therapie sei es zu einer Besserung der\nSchmerzsymptomatik gekommen. Weiter habe die Gehstrecke von 50 m auf 100 m, das\nTreppensteigen von einer halben Etage auf eine bis zwei Etagen erhöht werden können.\nBeim Ergometer-Training habe die Belastung von 5 auf 12 Minuten gesteigert werden\nkönnen. Unter qualitativer Diabetes-Kost und antidiabetischer Therapie hätten sich sodann\nzufriedenstellende Blutzuckerwerte gezeigt.\n\n5.6 Auf Veranlassung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD; vgl. IV-act. 23)\nwurden weitere Auskünfte beim Hausarzt Dr. K.________ eingeholt (IV-act. 24). In einem\n\nUrteil S 2018 66\n11\n\nundatierten, bei der Beschwerdegegnerin am 16. November 2017 eingegangenen Bericht\n(IV-act. 26) nannte dieser folgende Diagnosen:\n\n- Kombiniertes Lip-/Lymphödem\n- beginnende Elephantiasis\n- Ulcus cruris rechts\n- Diabetes mellitus Typ II\n- Adipositas per magna\n- Stauungsdermatitis\n- Stuhl- und Harninkontinenz\n- Akroangiodermatitis\n- intellektuelle Leistungsminderung\n- Analphabetismus\n- Non Compliance\n- Chronisches Syndrom der Lendenwirbelsäule\n\n"}