durchaus gut zu Anamnese und Klinik der Patientin. Schwierig zu verstehen sei jedoch, dass keine Massnahme etwas nachhaltiger gewirkt habe (IV-act. 88/12-13). Abschliessend hielt Dr. D.________ fest, dass eine Bürotätigkeit unter optimaler Anpassung, d.h. mit Arbeitsmöglichkeiten in verschiedenen Haltungen und Positionen sowie mit der Möglichkeit zum Einhalten von Pausen, denkbar sei. Aufgrund der erheblichen psychischen Belastungssituation bedürfe es aber eines rehabilitativen Prozedere mit einer Teilzeitanstellung von zunächst 30 % mit halbem Rendement und dann Steigerung über viele Monate in eine noch nicht sicher definierte Höhe (IVact. 88/14).