Nach Durchsicht der Akten bekundete der Gutachter grosse Schwierigkeiten, seine Untersuchung, seine Anamnese, die Akten und den ganzen Verlauf zu einem Bild zusammenzufügen. Es entstehe der Eindruck, dass eigentlich wohl definierte Begriffe wie Ausfallsyndrom L5, Ausfallsyndrom S1, enger lumbaler Spinalkanal, rezessale Enge, rezessale Wurzelbeeinträchtigung, aber auch klinische Beschreibungen wie L5- oder S1- Ausfallsyndrom oder Lasègue-Zeichen unsystematisch und schwer nachvollziehbar eingesetzt würden. Es entstehe weiter der Eindruck, dass die Klinik unter der Suggestion radiologischer Befunde beurteilt worden sei (IV-act. 88/9).