___ (vgl. E. 4.4) die Patientin aus neurologischer Sicht untersucht und in der Elektromyelographie L5 und S1 eine noch normale Situation ohne Denervationszeichen gefunden. Am 31. August 2015 sei eine Kontrolle bei Dr. G.________ erfolgt (vgl. E. 4.5), welche die Belastungsintoleranz und konsekutive Arbeitsunfähigkeit weiterhin bestätigt habe. Im Intervall vom 1. Juli bis 30. September 2015 hätten sich keine gegenüber den Vorbefunden differierenden Befunde weder im Sinne einer Verbesserung, noch einer Verschlechterung des möglichen Belastungsprofils gegenüber den vorher oder später bis heute durchgehend dokumentierbaren Befunde gezeigt.