Irritationen im Bereich der Cauda equina, vereinbar mit der resultierend erheblichen Spinalstenose L5/S1 und der intermittierenden Dyskontinenz als Ausdruck der progredienten Spinalstenose. Eine fachneurologische Abklärung habe letztmals am 27. August 2015 (vgl. E. 4.4) stattgefunden. Diese habe noch keine dokumentierbaren radikulären Ausfälle ergeben. Seither seien keine neurologischen Untersuchungen mehr erfolgt, was angesichts der bei der aktuellen Untersuchung festgestellten Abschwächung der Wurzelfunktion L5 und S1 etwas erstaune. Die Aktenlage sei engmaschig bis im Januar 2016 gut dokumentiert.