4.4 Eine von Dr. G.________ veranlasste neurologische Untersuchung durch Prof. Dr. med. J.________, Facharzt für Neurologie, ergab gemäss Bericht vom 27. August 2015 (IV-act. 80/4-5) ein radikuläres Reizsyndrom S1 rechts, einhergehend mit einem sensiblen S1-Ausfall, jedoch ohne Hinweise für eine motorische Mitbeteiligung S1 und demensprechend ohne Anhaltspunkte für einen Denervationsprozess. Der Neurologe beurteilte die Problematik als unverändert zur vorherigen Untersuchung im November 2014 (vgl. IV-act. 80/2-3).