Gestützt darauf stellte med. pract. H.________ folgende Diagnose (IV-act. 26/107): - Akut exazerbiertes radikuläres Reizyndrom L5 rechts bei - chronifizierter S1-Symptomatik bei rechts paramedianer Diskusherne L5/S1 Unter adäquater Therapie sollte eine schrittweise Wiederaufnahme der Arbeit möglich sein. Dazu bedürfte es jedoch eine relevante Reduktion des aktuellen Schmerzes. Urteil S 2018 55 8 Mittelfristig sollte eine volle Reintegration in den angestammten Beruf als Rohstoffhändlerin möglich sein (IV-act. 26/108).