Dies führte gleichzeitig zu einer Observation und einer vertrauensärztlichen Untersuchung durch med. pract. H.________, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. In seinem Bericht vom 3. Juli 2015 stellte der Vertrauensarzt des Krankentaggeldversicherers fest, dass der aktuelle klinische Befund neu einem radikulärem Reizsyndrom L5 rechts mit partieller Fuss- und Grosszehenheber-Parese entspreche. Die residuale S1-Symptomatik werde davon überlagert. Radiomorphologisch liege zwar eine rezessale Einengung S1 rechts vor, offensichtlich werde die Nervenwurzel L5 rechts vor dem Ausgang des Neuroforamens ebenfalls gereizt. Gestützt darauf stellte med. pract.