4. 4.1 Ab April 2014 wurde die Beschwerdeführerin von ihrem Hausarzt Dr. med. E.________, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, wegen eines lumboradikulären Reiz- Syndroms S1 rechts bei degenerativen Veränderungen an der Lendenwirbelsäule krankgeschrieben. Im August 2014 ging dieser davon aus, dass die Beschwerdeführerin nach Ende des Leidens für eine Büroarbeit wieder zu 100 % arbeitsfähig werden sollte Urteil S 2018 55 7